Magenspiegelung

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Bei der Magenspiegelung (Ösophago-Gastro-Duodenoskopie) werden Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm untersucht. Am häufigsten erfolgt dies aufgrund von Oberbauchbeschwerden oder Sodbrennen. Während der Untersuchung können Biopsien entnommen werden um z.B. eine Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) oder eine Besiedlung mit Helicobacter-pylori-Bakterien nachzuweisen bzw. auszuschließen.

Untersuchungsvorbereitung
Vor einer Gastroskopie muss der Patient mindestens 4-6 Stunden nüchtern bleiben. Das heißt, er darf weder feste noch flüssige Nahrung zu sich nehmen. Tabletten dürfen mit einem kleinen Schluck Wasser eingenommen werden.

Untersuchungsverfahren
Während der Untersuchung liegt der Patient bequem auf der linken Seite. Kurz vor der Spiegelung wird der Rachen mit einem Spray örtlich betäubt. Auf Wunsch kann ähnlich wie bei der Darmspiegelung stattdessen eine kurze Betäubung (Sedierung) durch Injektion eines Beruhigungsmittels erfolgen.

Der Arzt führt ein biegsames optisches Instrument (Gastroskop) in den Mund ein. Dieser Vorgang wird vom Patienten durch Schluckbewegungen unterstützt. Das Gastroskop gleitet durch die Speiseröhre und den Magen bis in den oberen Dünndarm (Zwölffingerdarm). Durch Einblasen von Luft lässt sich dieser entfalten und beurteilen. Die Bilder werden digital auf einen Bildschirm übertragen, sodass krankhafte Veränderungen sehr gut erkannt werden können. Außerdem lassen sich dabei Gewebeproben mit einer winzigen Zange entnehmen.

Verhalten nach der Untersuchung

Im Falle der Rachenbetäubung dürfen Sie
bis mindestens 1 Stunde nach der Untersuchung nichts essen oder trinken  (Gefahr des Verschluckens !!)

Wenn Sie eine Beruhigungsspritze bekommen haben, dürfen Sie
frühestens nach 12 Stunden aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Sie dürfen im gleichen Zeitraum keine wichtigen Entscheidungen treffen und nicht an gefährlichen Maschinen arbeiten. Ferner dürfen Sie die Praxis dann nur in Begleitung verlassen!

Hier können sie einen online einen Termin zur Magenspiegelung buchen.


Biopsie-Schnelltest zum Nachweis einer Laktose-Unverträglichkeit

Die Laktoseintoleranz resultiert aus der Unfähigkeit, Laktose (Milchzucker) aus Milchprodukten zu verdauen. Als Ursache gilt ein Mangel des Enzyms Laktase, das im Dünndarm produziert wird. Laktose (Milchzucker) findet sich in fast allen Milchprodukten wie z.B., Sahne, Quark, Joghurt, Eis und Käse. Laut Schätzungen leiden 20% der West- und Nordeuropäer, sowie 90% der übrigen Weltbevölkerung an einer Laktoseintoleranz.

Die Laktose Intoleranz kann zu folgenden Beschwerden führen:

– Blähungen
– abdominales Völlegefühl, Krämpfe und Schmerzen
– Durchfall

Im Rahmen einer Magenspiegelung kann jetzt die Laktoseintoleranz diagnostiziert werden. Der patentierte und zugelassene Test der Firma Biohit (Patent-Nr. DE 600 12 723 0) beruht auf der Analyse einer Schleimhautprobe aus dem Dünndarm. Mit Hilfe von Reagenzien wird durch eine Farbreaktion innerhalb von nur 20 Minuten eine mögliche Intoleranz gegenüber Milchzucker semiquantitativ nachgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) handelt, welche nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gehört, so dass Sie die Kosten für diese Untersuchung in Höhe von 40€ selbst tragen müssen.